New Appearance.

FUSSBALLSTADION.

BEELEGAL verfügt über eine ausgesprochene Sportsrechtkompetenz. Als langjähriger offizieller Legal Partner des FC Zürich versteht es sich von selbst, dass man in der Kanzlei dem Abstimmungsresultat vom 25. November 2018 in der Stadt Zürich betreffend des Projektes über den Bau eines neuen Fussballstadions gebannt entgegenblickt.

Fussball ist Emotion, er bewegt die Menschen wie kaum eine andere Sportart, wie dies etwa der diesjährige FC Zürich Cup-Sieg über das favorisierte YB Team aus Bern zeigte.

Fussball ist aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Allein in der Stadt Zürich werden rund um den Fussball jährlich x Millionen Franken umgesetzt. Der Fussball verschafft der Stadt Zürich jährlich Steuereinnahmen im Bereich von y Franken und schafft nicht weniger als z Arbeitsplätze.

Ohne Sportstätten geht allerdings nichts. Was in Zürich fehlt, ist ein echtes Fussballstadion. Umso wichtiges ist es, dass die nun auf dem Tisch liegende Abstimmungsvorlage die Hürde nimmt. Die Vorlage verdient die Zustimmung, umso mehr, als sie den Steuerzahler kaum belastet, wird doch die Realisierung des Stadions privatrechtlich getragen.

Sport hat eine enorme gesellschaftliche Bedeutung. Kinder und Jugendliche, welche sich in Mannschaftssportarten betätigen, finden ihren Weg meist auch im wirklichen Leben. Es ist zu hoffen, dass das Stadtzürcher Stimmvolk dem langersehnten Fussballstadion endlich den Weg ebnet.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und beantworten sehr gerne Ihre Fragen:

Standorte

Zürich

standort_zuerich
Stauffacherstrasse 16, CH-8004 Zürich
info@beelegal.ch

Brugg

standort_brugg
Badenerstrasse 13, CH-5200 Brugg
info@beelegal.ch
Telefon+41 58 206 10 00
Fax+41 58 206 10 01
E-Mailinfo@beelegal.ch
Direktvorname.nachname@beelegal.ch