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STEUERVORLAGE 17.

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) enthält gegenüber der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III in steuerlicher Hinsicht keine fundamentalen Änderungen, da es im Grundsatz auf den gleichen Massnahmen basiert. Einiges deutet deshalb darauf hin, dass die Nachfolgevorlage zur Unternehmenssteuerreform III ebenfalls vor das Volk muss, da von Links-Grün das Referendum droht.

Was die Gegner der Vorlage insbesondere stört, sind die teilweise spürbaren Steuersenkungen als Gegenmassnahme zum Wegfall der bisher bekannten kantonalen Steuerprivilegien (Holdinggesellschaft, Domizil- bzw. Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften). Es ist geplant, dass die Kantone die Unternehmensgewinnsteuern auf 12-18% senken. Eine Ablehnung der neuen Vorlage hätte für die schweizerische Wirtschaft jedoch gravierende Folgen, würde doch die EU die Schweiz auf die Liste der in Steuersachen nicht kooperativen Gebiete setzen.

Unbesehen eines möglichen Referendums besteht insbesondere für Unternehmungen Handlungsbedarf, welche heute im Genuss eines kantonalen Steuerprivilegs stehen. Hier sollten ev. bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden. So besteht etwa noch die Möglichkeit, stille Reserven beim Wechsel von der steuerprivilegierten in eine ordentlich besteuerte Unternehmung in der Steuerbilanz aufzudecken und steuerwirksam abzuschreiben (sog. altrechtlicher Step-up bzw. Aufdeckungslösung). Zu prüfen ist auch, ob bisher steuerprivilegierte Unternehmungen in Zukunft für eine sogenannte Patentbox oder andere im STAF vorgesehene Massnahmen qualifizieren könnten.

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