Sportrecht.
Sport ist heute ein Wirtschaftsfaktor. Entsprechend wichtig sind rechtliche Belange in diesem Bereich. Was aber ist Sportrecht?
Sportrecht ist nur insofern eine eigentliche Rechtsdisziplin, als es um die Regeln für die Durchführung von Sportwettkämpfen geht. Zahlreiche internationale Sportorganisationen wie etwa die FIFA sind Vereine nach schweizerischem Recht, welche mit quasi hoheitlichen Machtbefugnissen in die Rechtsphäre angeschlossener Sportclubs oder Sportlern eingreifen können. Ein Athlet kann z.B. wegen Dopingvergehen gesperrt werden, oder einem ungenügend finanzierten Fussballclub wird die Wettkampflizenz verweigert. In einem weiteren Sinn umfasst das Sportrecht aber auch viele weitere Rechtsgebiete wie das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, das Mietrecht oder das Kartellrecht.
Dank jahrelangem Engagement auf verschiedenen Ebenen hat BEELEGAL seine Sportrechtskompetenz massgeblich verstärkt. Zu nennen sind bspw. Fachpublikationen von Dr. Philipp Engel im Bereich „Sponsoringvertrag“ oder die kürzlich erschienene Dissertation von Dr. Kathrin Albrecht „Prämien im Berufsfussball“. Hinzu kommen Lehraufträge wie etwa jener von Dr. Philipp Engel und Dr. Markus Bösiger an der Universität Krems im Fachgebiet „Sportorganisationen und Verbandsgerichtsbarkeit“. Daniel Engel ist seit vielen Jahren Generalsekretär des Verwaltungsrates der Betriebsgesellschaft FCZ AG. 2012 wurde Dr. Markus Bösiger als Richter am internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne berufen. Im Rahmen von GLOBALADVOCATEN hat BEELEGAL die Gründung einer Sports Practice Group initiiert, welche im Frühjahr 2017 in Zürich eine erste internationale Konferenz durchführen wird.
Und dies sagt Ancillo Canepa, Präsident FC Zürich:
„Sportrecht ist eine komplexe Angelegenheit geworden. Dabei entstehen immer wieder auch Anknüpfungsthemen zu anderen Rechtsgebieten. Deshalb sind wir froh, dass wir uns seit Jahren auf BEELEGAL als eine engagierte, kompetente und verlässliche Anwaltskanzlei verlassen können.“