Datenschutz.

DATENSCHUTZ.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auch bekannt als GDPR (General Data Protection Regulation), ist ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Als besonders bedrohend werden die potentiell schwerwiegenden Sanktionen gemäss DSGVO wahrgenommen. Bussen bis maximal 4% des weltweiten Umsatzes oder EUR 20 Mio. sind denkbar.

Der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO ist nicht auf die EU begrenzt. Die DSGVO kann auch auf schweizerische Datenbearbeiter Anwendung finden. Man spricht von extraterritorialer Anwendung der DSGVO. Schweizerische Unternehmen fallen namentlich dann unter die Bestimmungen der DSGVO, wenn sie eine Niederlassung in der EU haben oder wenn sie personenbezogene Daten von Personen in der EU bearbeiten. Dies vor allem dann, wenn sie solchen Personen Waren oder Dienstleistungen anbieten oder wenn sie das Verhalten von solchen Personen beobachten. Bezüglich der Auslegung der relevanten Kriterien bestehen einige Unsicherheiten, wobei davon auszugehen ist, dass eine weite Auslegung Platz greifen könnte.

Schweizerische Unternehmen dürfen die DSGVO jedenfalls nicht einfach als irrelevant abstempeln. Man muss sich vielmehr mit ihr und seinen eigenen Datenbearbeitungen beschäftigen. Auf jeden Fall sollte jede Unternehmung sich darüber im Klaren sein, was für Datenbearbeitungen sie konkret durchführt. Weiter sollten, gemäss dem risikobasierten Ansatz der DSGVO, eine Risikoanalyse durchgeführt und darauf basierend die nötigen Kontrollmechanismen und -systeme eingeführt werden.

Das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) wird derzeit totalrevidiert, wobei ein Inkrafttreten nicht vor Anfang 2019 zu erwarten ist. Das revidierte DSG lehnt sich zwar an die DSGVO an, enthält im derzeitigen Entwurf aber auch einige „Swiss Finishes“, welche es zu einer eigenständigen Rechtsgrundlage machen.

Als hilfreich können sich die für die Praxis entwickelten Tools erweisen, wie etwa der Datenschutz Online-Check der economiesuisse oder die Formulare auf www.dsat.ch. Oft dürfte es auch lohnenswert sein, in Einzelfällen weitergehende Analysen und Beurteilungen vorzunehmen.

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